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   BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86   

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BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86 (https://dejure.org/1987,12665)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1987 - 5 B 109.86 (https://dejure.org/1987,12665)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1987 - 5 B 109.86 (https://dejure.org/1987,12665)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abfindung in Ortsnähe bei einer Flurbereinigung - Tauschwert nach § 44 Abs. 1 S. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

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  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Da die Ortsnähe für sich gesehen kein unmittelbar wertsteigernder und wertbegründender Umstand ist (Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 56.61 - <RdL 1963, 249/250> und Beschluß vom 26. Juni 1974 - BVerwG 5 B 88.72 -), sind ortsnahe Grundstücke nur dann gesondert zu vergleichen, wenn der Neuverteilungsplan Entfernungsverschlechterungen enthält oder mit sich bringt (vgl. BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76]) oder den in Betracht kommenden Grundstücken ein Verkehrswert im Sinne des § 29 FlurbG zukommen würde.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 141.83

    Bestimmung der Ortslage - Bezugspunkt - Berechnung der Entfernung - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Nach den vom Flurbereinigungsgericht beigezogenen und zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Verwaltungsvorgängen ist bei der Gestaltung der zugewiesenen Abfindung eine Entfernungsverschlechterung (zur Umschreibung des Wertfaktors der durchschnittlichen Entfernung im Sinne des § 44 Abs. 4 FlurbG s. BVerwGE 69, 283 [BVerwG 05.05.1984 - 5 C 141/83]) nicht eingetreten (vgl. Widerspruchsbescheid II.2.e Seite 8).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht auf eine Abfindung in Ortsnähe kein Anspruch (s. BVerwGE 3, 246 [BVerwG 25.04.1956 - I B 201/55]; Beschluß vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - <RdL 1971, 133>).
  • BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65

    Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz an einen Nichtlandwirt -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Soweit in diesem Beschluß Ausführungen zur Auslegung und Anwendung des Begriffs der Entfernung der Landabfindung vom Wirtschaftshofe enthalten sind, die die Kläger unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1966 - BVerwG 4 B 69.65 - (RdL 1966, 305 = RzF 44 I S. 73) in ihrer Beschwerde aufgreifen, fehlt es im angefochtenen Urteil an Anhaltspunkten für eine divergierende Auffassung.
  • BVerwG, 21.12.1970 - IV B 165.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuteilung von

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht auf eine Abfindung in Ortsnähe kein Anspruch (s. BVerwGE 3, 246 [BVerwG 25.04.1956 - I B 201/55]; Beschluß vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - <RdL 1971, 133>).
  • BVerwG, 26.06.1974 - V B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hängigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Da die Ortsnähe für sich gesehen kein unmittelbar wertsteigernder und wertbegründender Umstand ist (Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 56.61 - <RdL 1963, 249/250> und Beschluß vom 26. Juni 1974 - BVerwG 5 B 88.72 -), sind ortsnahe Grundstücke nur dann gesondert zu vergleichen, wenn der Neuverteilungsplan Entfernungsverschlechterungen enthält oder mit sich bringt (vgl. BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76]) oder den in Betracht kommenden Grundstücken ein Verkehrswert im Sinne des § 29 FlurbG zukommen würde.
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Da die Ortsnähe für sich gesehen kein unmittelbar wertsteigernder und wertbegründender Umstand ist (Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 56.61 - <RdL 1963, 249/250> und Beschluß vom 26. Juni 1974 - BVerwG 5 B 88.72 -), sind ortsnahe Grundstücke nur dann gesondert zu vergleichen, wenn der Neuverteilungsplan Entfernungsverschlechterungen enthält oder mit sich bringt (vgl. BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76]) oder den in Betracht kommenden Grundstücken ein Verkehrswert im Sinne des § 29 FlurbG zukommen würde.
  • BVerwG, 26.01.1970 - IV B 238.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung künftiger

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem weiter angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1970 - BVerwG 4 B 238.68 - (IKO 1971, 143) ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 05.06.1961 - I B 48.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86
    Im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 B 48.61 - wird, wie von den Klägern angeführt, darauf hingewiesen, daß die Gleichwertigkeit der Abfindung "nicht allein in der Übereinstimmung der Schätzungswerte von Altbesitz und Abfindung zum Ausdruck" kommt, sondern daß für den Tauschwert nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG neben dem landwirtschaftlichen Nutzwert noch weitere wertbildende Faktoren in Betracht kommen, nämlich diejenigen, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung der Grundstücke wesentlichen Einfluß haben.
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